Die Weltwoche verbreitet aktuell, Grenzgänger seien von der „Keine 10-Millionen-Schweiz“-Initiative der SVP nicht betroffen. Diese Darstellung ist falsch.
Die Initiative zielt ausdrücklich darauf ab, die Zuwanderung eigenständig zu steuern und steht damit im direkten Widerspruch zum Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU (FZA). Eine Annahme der Initiative hätte folglich zur Konsequenz, dass das Freizügigkeitsabkommen nicht weitergeführt werden könnte.
Bei einem Wegfall der FZA wäre auch die Rechtsstellung der Grenzgänger ausdrücklich betroffen. Gemäss Anhang I, Art. 7 FZA werden Grenzgänger als eigene Kategorie von Erwerbstätigen definiert, mit dem Recht, in einem Staat zu wohnen und in einem anderen zu arbeiten, unter der Voraussetzung der regelmässigen Rückkehr an den Wohnort. Art. 9 FZA garantiert zudem die Gleichbehandlung hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Entlohnung, während Art. 13 FZA entsprechende Bestimmungen für selbständig Erwerbende enthält.
Fällt das Freizügigkeitsabkommen infolge der Initiative weg, entfällt damit auch die völkerrechtliche Grundlage für diese Rechte. Die heutige Möglichkeit für Grenzgänger, ohne Wohnsitznahme in der Schweiz hier zu arbeiten, ist unmittelbar an das Abkommen gebunden.
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten: Grenzgänger sind integraler Bestandteil der Personenfreizügigkeit und wären von einem Wegfall des Abkommens – wie ihn die Initiative impliziert – direkt betroffen.
#Grenzgänger #Personenfreizügigkeit
@nein_chaos