# Das System zeigt sein wahres Gesicht
Der Satz steht da wie ein Geständnis. Schwarz auf weiß, im Interview mit dem Evangelischen Pressedienst, aus dem Mund von Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes: Das ministerielle Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften sei bisher „kein größeres Problem" gewesen, weil die Politik „verantwortungsvoll" damit umgegangen sei.
Bitte kurz innehalten. Genau lesen. Noch einmal.
Dieser Mann — der oberste Funktionär der deutschen Richterschaft — räumt öffentlich ein, dass deutsche Staatsanwaltschaften seit Jahrzehnten politisch weisungsgebunden arbeiten. Dass Justizminister rechtlich die Möglichkeit haben, in konkrete Strafverfahren hineinzuregieren. Dass einzelne Ermittler angewiesen werden könnten, „in die eine oder andere Richtung zu ermitteln." Und dass das alles — wohlgemerkt — kein Problem war.
Solange die richtigen Leute das Sagen hatten.
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## Sieben Jahre Schweigen, ein Wahlzettel als Weckruf
Das ist keine Spekulation. Das ist Rechtslage. Der Europäische Gerichtshof hat das Weisungsrecht der deutschen Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften bereits im Mai 2019 als europarechtswidrig eingestuft — jedenfalls dort, wo es um Europäische Haftbefehle geht. Die deutschen Staatsanwaltschaften dürfen seitdem keine solchen Haftbefehle mehr ausstellen, weil ihnen die dafür notwendige Unabhängigkeit von der Exekutive fehlt. Rund 5.000 bereits ausgestellte Haftbefehle mussten damals ersetzt werden.
Sieben Jahre ist das her. Sieben Jahre, in denen diese Strukturschwäche des deutschen Rechtsstaats bekannt war. Sieben Jahre, in denen sowohl SPD- als auch CDU-geführte Justizministerien auf Bundes- und Landesebene die Möglichkeit gehabt hätten, das Weisungsrecht zu reformieren oder abzuschaffen. Es wäre richtig gewesen. Es wäre geboten gewesen. Es wäre ein Gebot der Gewaltenteilung gewesen.
Es ist nicht passiert.
Und jetzt, plötzlich, im Juni 2026, fällt dem Deutschen Richterbund ein, dass das alles ein Problem ist. Nicht wegen des EuGH-Urteils. Nicht wegen des verfassungsrechtlichen Prinzips der Gewaltenteilung. Nicht wegen der Rechtsstaatlichkeit an sich. Sondern — man muss Rebehn hier beim Wort nehmen, denn er sagt es explizit — wegen der Erfolge der AfD.
Das ist keine Reform. Das ist Panik.
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## Verantwortungsvoller Umgang — mit politisch gelenkter Justiz
Die eigentliche Bombe in Rebehns Aussage ist die Beiläufigkeit, mit der er das bisherige System verteidigt. Die Politik sei „verantwortungsvoll" mit dem Weisungsrecht umgegangen. Das klingt zunächst harmlos. Aber was bedeutet das konkret?
Es bedeutet: Die Staatsanwaltschaften haben getan, was die Justizminister wollten. Und das war offenbar akzeptabel, weil es die richtigen Justizminister waren. Wer die Instrumente der politischen Kontrolle über die Anklagebehörden für Jahrzehnte in der Hand hält und sie als unproblematisch bezeichnet, der kann sich nicht gleichzeitig zum Hüter der Justizunabhängigkeit aufwerfen. Das ist ein logischer Widerspruch, der so offensichtlich ist, dass man sich fragt, ob Rebehn selbst nicht bemerkt, was er da eingesteht.
Die Gewaltenteilung ist kein Instrument, das man dann anruft, wenn man selbst in der Minderheit ist. Sie ist entweder ein Prinzip — oder sie ist eine Waffe.
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## Die „richtige Haltung" — Willkommen in der politisierten Justiz
Noch frappierender ist, was Rebehn am Ende fordert. Gesetze allein reichten nicht, sagt er. Die Beschäftigten in der Justiz müssten auch bereit sein, die richtige „Haltung" zu zeigen, um dem „Rückbau des Rechtsstaats entgegenzutreten".
„Haltung" in der Justiz. Denkt man einen Moment darüber nach, was das bedeutet, steht einem die Luft weg. Ein Staatsanwalt ist kein politischer Akteur. Er hat keine Haltung zu zeigen, die über die strikte Gesetzesbindung hinausgeht. Er ermittelt, klagt an oder lässt es, nach Recht und Aktenlage. Wer von Justizbeschäftigten eine politische „Haltung" einfordert — und sei es gegen eine Partei, die er für gefährlich hält —, der schreibt gerade die Blaupause für genau das, was er vorgibt verhindern zu wollen: eine politisierte Justiz.
Nur diesmal mit dem richtigen Vorzeichen. Seiner.
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## Das Polen-Argument — eine Chuzpe erster Güte
Als Vorbild für widerstandsfähige Richterschaft bemüht Rebehn ausgerechnet Polen. Polnische Richter hätten den Mut gehabt, dem „Rückbau des Rechtsstaats entgegenzutreten."
Das ist eine bemerkenswerte Geschichtsklitterung. Was in Polen unter der PiS-Regierung tatsächlich passiert ist, war ein handfester Machtkampf darum, wer die Justiz kontrolliert — und nach dem Regierungswechsel zu Tusk hat die neue Koalition ihrerseits staatliche Medien und Institutionen mit einer Aggressivität umgebaut, die selbst EU-kritische Beobachter alarmiert hat. Das polnische Beispiel als leuchtendes Vorbild für Justizunabhängigkeit anzuführen, ist entweder naiv oder verlogen. Beides disqualifiziert es als seriöses Argument.
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## Spielregeln ändern, wenn man zu verlieren droht
Was der Richterbund hier betreibt, fügt sich in ein Muster, das in den letzten Jahren immer deutlicher wird: Institutionen, die jahrzehntelang komfortabel im Windschatten der etablierten Parteien operiert haben, beginnen ihre Spielregeln zu ändern, sobald der demokratische Wind dreht.
Das Bundesverfassungsgericht wurde mit Zweidrittelmehrheit im Grundgesetz verankert — kurz bevor die nötige Mehrheit zu bröckeln drohte. Die Rundfunkgebühr wurde reformiert, damit kein unliebsames Bundesland mehr mitentscheiden kann. Und jetzt soll das Weisungsrecht abgeschafft werden — nicht weil es falsch ist, sondern weil die Partei, vor der man sich fürchtet, es eines Tages nutzen könnte.
Das ist keine Demokratie, die ihre Institutionen stärkt. Das ist eine politische Klasse, die ihre Pfründe einmauert.
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## Was wirklich zu tun wäre
Dabei wäre die Abschaffung des ministeriellen Einzelfall-Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften tatsächlich richtig. Der EuGH hat es 2019 gesagt. Rechtswissenschaftler fordern es seit Jahren. Es ist eine echte Schwachstelle der deutschen Gewaltenteilung, die in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat.
Aber wenn diese Reform jetzt kommt — ausgerechnet jetzt, mit dieser Begründung, von diesen Leuten —, dann ist sie das Gegenteil von dem, was sie zu sein vorgibt. Sie ist kein Akt der Prinzipientreue. Sie ist ein Akt der Selbstimmunisierung einer politischen Klasse gegen das Votum des Souveräns.
Und das, Herr Rebehn, ist der eigentliche Angriff auf den Rechtsstaat: Wenn man ihn nicht reformiert, weil es richtig ist — sondern weil man Angst vor den Wählern hat.
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