Die Grünen behaupten, Klöckner habe die Regenbogenfahne verboten. Das ist falsch.
Julia Klöckner hat die Regenbogenfahne nicht verboten. Sie hat lediglich klargestellt, dass sie nicht ohne Genehmigung am Bundestag gehisst werden darf, so wie jede andere Fahne auch. Für das Hissen der Regenbogenflagge braucht es eine Erlaubnis, genau wie für jede politische, gesellschaftliche oder ausländische Flagge.
Zum Beispiel wird die Flagge Russlands aktuell nicht ohne Weiteres am Bundestag gezeigt, obwohl sie früher bei offiziellen Anlässen erlaubt war. Auch die Flagge Israels oder der USA wird nicht einfach so gehisst, sondern nur zu bestimmten Anlässen mit Genehmigung. Gleiches gilt für Flaggen von konservativen Bewegungen oder anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen – auch sie müssen eine Genehmigung beantragen.
Beim Christopher-Street-Day wurde die Erlaubnis, die Regenbogenfahne am Bundestag zu zeigen, nicht erteilt. Das bedeutet nicht, dass die Fahne verboten ist.
Die Grünen behaupten also bewusst etwas Falsches. Sie nennen es „Verbot“, obwohl es in Wirklichkeit nur darum geht, dass auch für die Regenbogenfahne dieselben Regeln gelten wie für jede andere. Wer das absichtlich verdreht, lügt mit voller Absicht.