Alkohol und Drogen im Straßenverkehr gefährden Leben - dein eigenes und das der anderen
Mit der neuen Verkehrskampagne "Schlüsselmoment" möchten die Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gemeinsam auf die dramatischen Folgen davon aufmerksam machen.
Für KFZ- und E-Scooter-Fahrer gilt:
❌ 0-Promille für alle Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren
🍷 Ab 0,3 Promille gilt relative Fahruntüchtigkeit: Nicht strafbar, solange ihr keine Ausfallerscheinungen habt
🍻 0,5 bis 1,09 Promille: Ohne Ausfallerscheinungen verhaltet ihr euch ordnungswidrig, mit Ausfallerscheinungen strafbar.
✋ Ab 1,1 Promille: Absolut fahruntüchtig. Ihr macht euch definitiv strafbar.
🚳 Mit dem Fahrrad gilt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Mit Ausfallerscheinungen sind schon 0,3 Promille strafbar.
*Ausfallerscheinungen sind alkoholbedingte Fahrfehler z. B. Unfälle, Schlangenlinien...
Wir empfehlen immer: Lasst euer Fahrzeug stehen, wenn ihr Alkohol trinkt! Es drohen ernsthafte Konsequenzen wie z. B. die Gefährdung von anderen, Bußgelder bis zu 1.500 €, Führerscheinentzug bis zu 5 Jahren oder Strafverfahren (Geld- oder Freiheitsstrafe)...