Der Verfassungsschutz begründet die Einstufung des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt mit einem Zitat des AfD-Politikers Oliver Kirchner, das folgendermaßen im Verfassungsschutzbericht aufgeführt ist:
„Lasst uns die ermordeten Kinder, die diese illegale und unkontrollierte Zuwanderung durch die Altparteien zu verantworten hat, niemals vergessen. Es kann jeden in Deutschland treffen, immer und überall! Wir dürfen unseren moralischen Kompass niemals verlieren und müssen diese Zustände immer weiter bekämpfen. Lasst uns gemeinsam die abwählen, an deren Händen das Blut der Opfer klebt und die für diese Zustände verantwortlich sind. 10 Jahre illegale und unkontrollierte Zuwanderung mit Mord, Totschlag und Vergewaltigung sind genug!“
Nach der Logik des Verfassungsschutzes wäre es nur folgerichtig, dass damit jeder, der diesem Zitat zustimmt oder an die Opfer erinnert, die von Personen, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen, getötet wurden und die Politik für diese Morde mitverantwortlich macht, ein Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz wäre. Eltern wie Herr Kyrath oder alle Angehörigen, die an ihre Lieben erinnern und die Politik dafür in Verantwortung nehmen, wären ein Fall für den Verfassungsschutz. Ich, die seit zehn Jahren über solche Fälle und deren juristische Aufarbeitung schreibt, wäre ein Fall für den Verfassungsschutz.
Damit wurde aus meiner Sicht nicht nur eine rote Linie überschritten, sondern die Behörde hat sich selbst ein Ei gelegt. Denn es kann nicht sein, dass einem Politiker etwas Gesagtes als verfassungsfeindlich ausgelegt wird nur weil er der AfD angehört, aber gleichzeitig selbiges bei Menschen außerhalb der AfD als legitim eingestuft wird.
Die Verantwortlichen beim Verfassungsschutz sollten inne halten, in den Spiegel schauen und sich eingestehen, was für einen Humbug sie da verbreiten, der gar nichts mit dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu tun hat, sondern ganz im Gegenteil, diese durch solche Aktionen nur beschädigt. Geschützt sollen offensichtlich damit nur jene werden, die wie oben angeführt, für die Getöteten mitverantwortlich sind.