Rechtsanwalt - Jenseits von Willkür- und Rechtsstaat liegt ein Ort. Dort treffen wir uns. - t.me/RA_Friede

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Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen. Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht. Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung. Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher. Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt. Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste. Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal. Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.“ Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz. Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht. Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG). In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt. Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe. Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden. Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich. Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt. Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen. In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt: Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. Man konnte sich von Anfang an durch Nachdenken erschließen, dass die Ermittlung der „hinreichend gesicherten Grundlage“ und die damit begründeten Wertungen und Empfehlungen des RKI unter einem politischen Erwartungsdruck standen. Dies konnte man als abstrakten Anhaltspunkt für eine unzureichende Aufgabenerfüllung bereits berücksichtigen. Es wurde - soweit ich das überblicke - von keinem Gericht auch nur angesprochen. Dieser abstrakte Anhaltspunkt hätte sodann Anlass gegeben, auch den Blick für eine unzureichende Aufgabenerfüllung im Konkreten zu weiten. Dies hätte zB im Rahmen von mündlichen Verhandlungen durch Sachverständigeneinvernahme und Einvernahme der RKI-Verantwortlichen geschehen können. Das ist aber unterblieben. Ein konkreter Anhaltspunkt für unzureichende Aufgabenerfüllung des RKI findet sich bereits in der Tatsache, dass das RKI in 2001 selbst angemahnt hat, die Effektivität von Nichtpharmazeutischen Interventionen (NPI) vor einer Pandemie zu klären. Der dann 2016 aktualisierte Pandemieplan beinhaltete aber weiterhin eine lange Reihe von NPIs, deren Wirkungen nicht erforscht waren. Da das RKI selbst in der Verantwortung für die Behebung dieses Misstandes stand, war eine unzureichende Aufgabenerfüllung schon im Vorfeld der Covid-19 Pandemie belegt. Diese nicht geheime Verfehlung des RKI hätte die Gerichte veranlassen sollen, selbst mit den Kriterien der evidenzbasierten Medizin zu prüfen, ob die politischen Entscheidungen auf systematisch-methodisch-wissenschaftlicher Grundlage beruhten. Dies ist auch dann möglich, wenn es nur wenig „Evidenz“ i.S.v. Studien, Daten und Fakten gibt. In der Konsequenz wären Freiheitseinschränkungen, die nicht auf systematisch-methodisch ermittelter Grundlage beruhten, mangels tragfähiger Begründung aufzuheben gewesen. - Fallzahlen und Inzidenzen im Allgemeinen - sog. „exponentielles Wachstum“ - R-Wert - Corona-Fallzahlen aus den Krankenhäusern - Relevanz von prä- und asymptomatischen Übertragungen - Gesetzliche Fehlanreize bei der Krankenhausfinanzierung waren die angstmachenden Kennzeichen des Pandemiegeschehens, mit denen Maßnahmen begründet wurden. Deren verzerrender Einfluss auf die Gefahreneinschätzung hätte bei der juristischen Würdigung in Rechnung gestellt werden müssen. Nach meiner - vom BVerfG abweichenden - Auffassung wurde der weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers mangels systematisch-methodischer Vorgehensweise schon bei der Gewinnung und Aufbereitung der vorhandenen Informationen zur Gefahrenlage überschritten. Mindestens viele Maßnahmen waren deshalb verfassungswidrig. In der Rechtsprechung fehlte es am Willen, die von Verfassungs wegen gebotenen Konsequenzen zu ziehen. So standen wir schutzlos dar. @BMuellerSN @DrScheuch @gerdantes @Haintz_MediaLaw @IKuennemann @jeha2019 @hendrikstreeck @NeBoehme @OlafGierhake @PDebionne77 @RalfHanselle @RechtsanwaltSH @SaskiaLudwigCDU @SHomburg duden.de/rechtschreibung/Ver… duden.de/rechtschreibung/Feh… welt.de/debatte/kommentare/p… bundesverfassungsgericht.de/… bverfg.de/e/rs20211119_1bvr0… zeit.de/gesundheit/2021-11/l… faz.net/aktuell/wissen/wie-w… bundesgesundheitsministerium…

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Das @BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde meines Mandanten @CJHopkins_Z23 gegen den Schuldspruch wegen zweier Tweets aus 2022 nicht zur Entscheidung angenommen. M.E. dokumentiert es damit seinen Willen, an der beobachtbar willkürlichen Anwendungspraxis zu §§ 86, 86a StGB (🧵)
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nichts zu ändern. Eine weitere Verfassungsbeschwerde wegen der Hausdurchsuchung im Herbst 2025 ist noch anhängig. Lesen Sie hier, was mein Mandant selbst schreibt: cjhopkins.substack.com/p/how…

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🇺🇸 Trump is showing off his "height" chart

🇺🇸 Trump on the size of his pool who's gonna tell him?
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🇩🇪🇺🇸 Former German Chancellor Scholz just quoted the famous line: "NATO was founded for keeping the Russians out, keeping the United States in, and keeping the Germans down.” He added: “There is a sense in it.”

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Wenn Verschwörungstheorien wahr werden 😇 #Chemtrails #Mayday in Berlin
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Wer Kinder vor dem Zwang zur Dreifachimpfung schützen will, unterschreibt hier: epetitionen.bundestag.de/con… Fragwürdige Zulassungsverfahren, unzureichende Überwachung und Haftungsbefreiung für die Hersteller legen nahe, dass die Substanzen mehr schaden als nutzen. Formal unterliegen Kinder nur der Masern-Impfpflicht. Praktisch gibt es aber nur einen Dreifachimpfstoff.
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Gute Frage heute von Tom Lausen heute an den anwesenden General Hoffmann zu zivilem Einsatz der Bundeswehr in der Coronazeit: Weshalb wurde eigentlich schon am 19.01.2020, lange vor Bergamo bzw. dem ersten PCR-Fall in Europa, General Holtherm von @jensspahn zum Leiter des Corona-Krisenstabs im BMG bzw. der neu geschaffenen Abteilung 6 „Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit“ und damit weisungsbefugter Vorgesetzer des RKI?
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Satireverdächtig
In eigener Sache, da mich dazu heute zahlreiche Anfragen erreicht haben: Es trifft zu, dass ich @BILD noch in diesem Jahr verlassen werde. Ich selbst wollte das jedoch erst in einigen Monaten bekannt geben, um mich bis dahin weiter voll auf die journalistische Arbeit am #Lagezentrum und darüber hinaus konzentrieren zu können. Was ansteht, ist der Wechsel zu einem deutsch-ukrainischen Drohnenbauer, der seit 2023 operiert und zu den größten Lieferanten für die Ukraine gehört. Das Unternehmen entwickelt Lösungen, die bei den Streitkräften der Ukraine wesentlich zur Verteidigung des Landes beitragen. Das Unternehmen betreibt seine Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz seiner Mitarbeiter in Deutschland und der Ukraine bewusst zurückhaltend, daher ist eine zeitnahe Nennung des Firmennamens nicht vorgesehen. Dass ich BILD nach mehr als elf Jahren im Unternehmen sehr dankbar bin, versteht sich von selbst. Mehr dazu, wenn es soweit ist. Zurück zur Arbeit.🫡
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Ich liebe alles daran 🥰 #HateAid

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Am 19.03.2020 gab Drosten den Startschuss für das Weglassen jener Sicherheitstests, über die Dr. Sterz in der Enquetekommission berichtete. Grund waren Modellrechnungen, die Folge bis zu 60.000 Impftote. Hintergrund: Am 02.03.2020 sagte Drosten in der BPK, Corona sei einem milde Erkältung, von der man in vielen Fällen gar nichts merken werde: youtube.com/watch?v=9dcXTWhP… Am 09.03.2020 bestätigte er diese Einschätzung: youtu.be/DyK9PSsnCI8?si=_7iJ… Als ich Drosten in der Enquetekommission fragte, aufgrund welcher DATEN er seine Meinung innerhalb von 10 Tagen diametral geändert hatte, wich er aus und antwortete, meine Frage sei zu „kompliziert”. Es gab nämlich weder solche Daten noch Impfstoffe. Es hatte nur die WHO wieder einmal eine „Pandemie” ausgerufen. Link: handelsblatt.com/politik/int…
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Trump: "Noch 2-3 Wochen ..." Die Zahl stammt nicht von Militärs, sondern von Psychologen und bedeutet, dass ein Ende nicht absehbar ist. Wir kennen diese Methode aus der Lockdownzeit. Hintergrund: Mich beunruhigt, dass Trump und seine Umgebung mit diesem Hin-und-Her beliebig viel Geld machen können. Seine neueste Rede, die erste zur Primetime seit Kriegsbeginn, ließ den Ölpreis nach oben schießen. Wer den Inhalt vorher kannte, konnte sich mit Calloptionen eindecken und seinen Einsatz vervielfachen. Dieselbe Methode funktioniert bei der @WHO, deren Hauptfunktion laut @wodarg Insider-Geschäfte sind: Wer vorher weiß, wann eine "Pandemie" ausgerufen wird, deckt sich rechtzeitig ein. So wie Bill Gates 2019 mit Biontech-Aktien.
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Im Robert-Koch-Institut geht es laut SPD-Staatssekretär für Wissenschaft, Tobias Dünow, vorrangig um Politik: „Es ist ein Missverständnis zu glauben, da gehe es um Wissenschaftsfreiheit.“ Außerdem versteht er die Aufregung um die RKI-Files nicht. Macht Sinn – er hat sie laut eigener Aussage auch gar nicht erst gelesen. Wozu haben wir eigentlich das RKI, wenn es letztlich nur ein Sprachrohr für die oder den Bundesgesundheitsminister ist? *Gut, dass wir die Enquete-Kommission haben!* Die vollständige Sitzung der Enquete-Kommission vom *27. März 2026* findet ihr in der Landtagsmediathek!
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Abseits des Kernthemas (das er perfekt beherrscht): Der rhetorische Auftritt von @BarzMarcel ist schlicht brillant. Er erhebt sich nicht über die, die er kritisiert. Er macht seinen Punkt sachlich und erklärt, warum er insistieren wird. Er erläutert seinen Ansatz, macht ihn plausibel und mäandert nicht um sein Thema. Mit freundlicher Klarheit zeigt er auf, wo die Lücken sind. So geht Diskurs, so geht Debatte, so geht Disput. Danke, Marcel Barz!
Letzten Freitag war ich als Sachverständiger in der Enquete-Kommission Brandeburg eingeladen. In meinem Beitrag habe ich dafür plädiert, die Aufarbeitung konsequent an Primärquellen auszurichten. Hier seht ihr meinen Kurzvortrag sowie zwei Antworten auf Nachfragen.
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ICYMI: “US” ambassador to Israel Mike Huckabee expresses gratitude to Benjamin Netanyahu for not including him on his assassination list

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Ein Strafprozess ist kein Stuhlkreis. Wenn es um Freiheit und Existenz geht, müssen rhetorisch auch mal die Fetzen fliegen. Die Justizministern will das ändern. Bis zu 3.500 € Ordnungsgeld für „störende“ Strafverteidiger sollen fällig werden. Ein Maulkorb mit Preisschild. Warum das ein direkter Angriff auf den Rechtsstaat ist, steht in meinem neuen Artikel. Vollständig hier → x.com/udovetter/status/20338…

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„Der BND soll künftig auch häufiger die Öffentlichkeit mit seinen Erkenntnissen informieren, etwa in den sozialen Medien.“ 🤔 #Öffentlichkeitsarbeit eines Geheimdienstes ist hochproblematisch, wenn die Quellen der Information naturgemäß geheim bleiben müssen. Denn „Erkenntnisse“ des #BND können richtig sein. Oder auch falsch. Aus gutem Grund sieht das #BNDG daher die Öffentlichkeitsarbeit nicht als Aufgabe des #BND vor.
💥News🕵️‍♂️ Der neue #BND-Präsident baut seine Behörde um. Der Fokus soll verstärkt werden auf die Informationsbeschaffung. Ein Bereich wird aufgelöst, die Residenturen stärker eingebunden. Bericht mit @diehljoerg tagesschau.de/investigativ/n… #Spionage #Geheimdienste #Sicherheit
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In der Niederlage des Verfassungsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Köln steckt auch eine Mahnung an die Medien: Ein politisch weisungsgebundener Nachrichtendienst ist keine neutrale Instanz. Seine Einschätzungen, etwa über politische Parteien, dürfen hinterfragt werden.
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Zweimal Fachgerichtsschelte im Sinne der Meinungsfreiheit vom BVerfG leider musste es erst wieder dorthin gehen, zur "letzten Bastion" der erste Fall aus der Pandemiezeit: bundesverfassungsgericht.de/…
Feb 25
#BVerfG Verletzung der Meinungsfreiheit durch die fachgerichtliche Annahme beleidigender Äußerungen bverfg.de/DE/bvg26-013
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