Virtuelle Vergewaltigung? Bitte sehr, die nÀchste moralische Empörungswelle rollt an
Christoph von Gamm, 21. MĂ€rz 2026, um 5:13. Wach. Hellwach.
Man stelle sich vor: Eine prominente Schauspielerin, seit Jahren mit Deepfake-Dokus und Opfer-Narrativen auf Sendung, entdeckt plötzlich, dass der Ex-Mann â oh Schreck â der groĂe digitale Bösewicht hinter all dem sein soll. Strafanzeige in Mallorca, Spiegel-Titelseite mit dramatischem Zitat, Politiker springen auf den Zug auf wie Flöhe auf einen warmen Hund. Justizministerin Hubig ruft nach schĂ€rferen Gesetzen, die Opposition fordert Tempo, und alle tun so, als wĂ€re das Strafrecht seit den 1950er-Jahren unverĂ€ndert geblieben. Wie praktisch.
Der Fall Fernandes/Ulmen ist das perfekte Drehbuch fĂŒr die aktuelle Regulierungseuphorie: emotional aufgeladen, prominent besetzt, mit einer Prise Ex-Partner-Drama und Kind im Spiel â da wagt niemand, laut zu fragen, ob hier nicht gerade ein privater Rosenkrieg in StaatsrĂ€son umgewandelt wird. Seit Jahren wird gegen KI-generierte Nacktbilder gekĂ€mpft, Studien zitiert (ĂŒber 90 Prozent pornografisch, ach wirklich?), EU-Richtlinien zitiert, Bayern-EntwĂŒrfe aus 2024 aus der Schublade geholt. Alles da, alles vorbereitet. Nur die öffentliche Empörung fehlte noch, um den letzten Widerstand (DatenschĂŒtzer, Plattform-Liberale, notorische Freiheitsfanatiker) mundtot zu machen.
Und plötzlich: âDu hast mich virtuell vergewaltigt.â Ein Satz, der klingt, als hĂ€tte man ihn in einer Fokusgruppen-Sitzung von HateAid und Bundesjustizministerium gemeinsam poliert. Sofort ist die LĂŒcke im Strafrecht âoffensichtlichâ, der Gesetzentwurf âpraktisch fertigâ, und Hubig verkĂŒndet mit ernster Miene, TĂ€ter sollten sich ânicht mehr sicher fĂŒhlenâ. Als ob § 201a StGB, Erpressungsparagraphen, Beleidigung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen bisher nur Dekoration gewesen wĂ€ren.
NatĂŒrlich muss man digitale sexualisierte Gewalt ernst nehmen. NatĂŒrlich sind Deepfakes ein Problem. Aber die Vehemenz, mit der ausgerechnet dieser Fall â ein mutmaĂlich jahrelanger Ehekonflikt mit Fake-Profilen und Rachepornos â nun als Beweis fĂŒr die Dringlichkeit einer neuen Paragraphenflut herhalten muss, riecht nach politischem Opportunismus der feinsten Sorte. Man nehme einen realen Skandal, blase ihn medial auf, verknĂŒpfe ihn mit einer seit Monaten/Jahren stockenden Initiative und schon rollt das Gesetz durch wie ein warmer warmer Brei.
Die PrioritĂ€ten des deutschen Strafrechts, klagt der SZ-Kommentator, lĂ€gen noch in den 1950er-Jahren. Nun ja: Vielleicht liegt das Problem weniger in den Paragraphen als in der Neigung, jedes private Drama sofort in eine gesellschaftliche Systemkrise umzudeuten, um RegulierungswĂŒnsche durchzudrĂŒcken. NĂ€chster Schritt: Plattformen mĂŒssen proaktiv filtern, Auskunftsrechte erweitern, KI-Tools lizenzieren â und wehe, jemand fragt nach KollateralschĂ€den fĂŒr Satire, Kunst oder unliebsame Meinungen.
Bis dahin genieĂen wir das Spektakel: Eine Frau kĂ€mpft scheinbar mutig gegen digitale Gewalt - zumindest nach auĂen â und gleichzeitig wird ihr Leid zum Turbo fĂŒr ein Gesetzespaket, das viele schon lange wollten. Moralischer Imperativ und politisches KalkĂŒl in perfekter Symbiose. Willkommen in der neuen NormalitĂ€t: Wo jede echte Tragödie ein willkommener Anlass ist, die Freiheit ein bisschen enger zu schnĂŒren. Cui Boni?
Denn nichts heilt digitale Wunden so gut wie ein neuer Straftatbestand â und ein paar zusĂ€tzliche Löschpflichten. Prost, auf die virtuelle Sicherheit.