888 Was braucht ein Staat um sich Staat nennen zu dürfen ?
Nach der international anerkannten Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können.
Ein Staat benötigt ein:
Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt
Sobald eines fehlt kann man nicht mehr von einem Staat sprechen.
Hierzu ist noch wichtig zu wissen, das durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.
Das Staatsvolk
Ob Sie es glauben oder nicht, es gibt auf der ganzen Welt keinen einzigen Menschen, der die Staatsangehörigkeit “Bundesrepublik Deutschland” besitzt.
Es gibt somit Niemanden, der Staatsbürger der “Bundesrepublik Deutschland” wäre.
Es gibt genauer gesagt, auf der ganzen Welt keinen einzigen “Bundesbürger”.
Ein Staatsvolk kann die BRD nicht haben, weil die Staatsangehörigkeit „Deutsch“ lautet und nicht BRD oder Bundesrepublik Deutschland.
Das Staatsgebiet
Ein Staatsgebiet kann die BRD nicht haben, da im BVGU 2 BVR 373/83 von 1987 siehe hier: das Deutsche Reich zumindest noch bis 1987 bestand hatte.
Da es kein gegenteiliges Urteil gibt, und die Worte des (angeblichen) Verfassungsgerichts „Gesetzeskraft“ haben, besteht das Deutsche Reich noch heute.
Theo Waigel (CSU) – Das deutsche Reich ist nicht untergegangen siehe hier:
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Die Staatsgewalt
Da ALLE Juristen und „Beamten“ keine Akkreditierung/Zulassung der Alliierten zur Ausübung ihres Berufsstandes haben, bzw. nur über Dienstausweise und keine Amtsausweise oder Bestallungsurkunden verfügen, gibt es auch KEINE Staatsgewalt.
Alle Gerichte sind nur Schiedsgerichte und sie unterstellen sich freiwillig.
Es gibt keine staatlichen Richter, da alle nur über Dienstausweise verfügen.