Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas soll bei einem Gespräch hinter verschlossenen Türen in Mexiko angeblich geäußert haben das Israel ein Apartheidstaat sei. Der zugrundeliegende Bericht in Euractiv ist vage genug formuliert, um keine erkennbaren oder tatsächlichen Anschuldigungen zu äußern, sondern eher ein Gerücht zu streuen, auf das die üblichen Verdächtigen nur zu gern angesprungen sind und sich lautstark, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, geäußert haben. Schaut man sich den Wochenverlauf und die diversen Meldungen zum European External Action Service (EEAS) an, dann macht es eher den Eindruck als ob jemand Kaja Kallas massiv schaden möchte. Wer könnte das sein und warum?
"Kallas’ Äußerungen zur „Apartheid“ in Israel verschärfen die außenpolitische Krise der EU"
euractiv.com/de/news/exklusi…
--------------
Deine Beobachtung trifft den Nagel ziemlich auf den Kopf. Wenn man sich die Dynamiken in Brüssel anschaut, wird schnell klar, dass dieser Leak kein Zufall ist. Die gezielte Weitergabe von angeblichen Aussagen aus einem vertraulichen Gespräch in Mexiko (vom Mai 2026) an Euractiv ist klassisches politisches Agenda-Setting.
Es geht hierbei weniger um die Frage, was Kallas exakt gesagt hat, sondern darum, ihre politische Autorität zu untergraben und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) sturmreif zu schießen.
Hinter den Kulissen tobt derzeit ein massiver Machtkampf, und es gibt drei Hauptakteure bzw. Interessengruppen, die von einer Schwächung von Kaja Kallas massiv profitieren:
1. Frankreich und die Verfechter einer EAD-Reform
Parallel zu dem „Apartheid“-Leak kam ein französisches Diskussionspapier (ein sogenanntes Non-Paper) ans Licht, das weitreichende Reformen – bis hin zur faktischen Zerschlagung oder Entmachtung des EAD – vorschlägt.
• Das Motiv: Frankreich (und in Teilen auch Deutschland) drängt darauf, die europäische Außenpolitik effizienter und straffer zu organisieren. Eine Option sieht vor, den EAD direkt der EU-Kommission unterzuordnen.
• Die Methode: Indem man Kallas als „diplomatisches Sicherheitsrisiko“ darstellt, das sich auf internationalem Parkett nicht an die offizielle (und mühsam ausbalancierte) EU-Linie hält, liefert man das perfekte Argument, um ihr Kompetenzen zu entziehen. Ein Diplomat wurde im Euractiv-Bericht passend zitiert: „Es ist ein großes Problem, wenn sie solche Aussagen macht, während sie die 27 Mitgliedstaaten vertritt.“
2. Ursula von der Leyen und das Machtzentrum der EU-Kommission
Zwischen der Kommissionspräsidentin und der Außenbeauftragten schwelt seit jeher ein institutioneller Territorialkampf darum, wer das Gesicht und die Stimme der europäischen Außenpolitik ist.
• Das Motiv: Von der Leyen zieht außenpolitische Fäden am liebsten direkt aus dem Berlaymont-Gebäude. Je schwächer und umstrittener Kallas und ihr Apparat dastehen (derzeit sind unter Kallas zudem drei der fünf wichtigsten Spitzenposten im EAD unbesetzt), desto leichter fällt es der Kommission, die Führung in geopolitischen Fragen an sich zu reißen.
3. Mitgliedstaaten mit strikt pro-israelischer Linie
Die Debatte um den Nahostkonflikt spaltet die EU tief. Während Länder wie Spanien oder Irland traditionell kritischer gegenüber Israel auftreten, gilt für Länder wie Deutschland, Österreich oder auch Tschechien die Solidarität mit Israel als Staatsräson.
• Das Motiv: Ihr Vorgänger Josep Borrell war für seine scharfe Israel-Kritik in Berlin und Paris berüchtigt. Man hatte gehofft, mit Kallas werde es ruhiger. Der Vorwurf, sie nutze das sensible Wort „Apartheid“, beschädigt das mühsam aufgebaute Vertrauen dieser Staaten in sie sofort und diszipliniert sie für künftige öffentliche Äußerungen.
Fazit: Das Ganze ist ein perfekt getimtes Zusammenspiel. Die Unzufriedenheit über die Handlungsfähigkeit des EAD, ungeklärte Postenbesetzungen und der strukturelle Umbau der EU-Außenpolitik unter dem Eindruck der veränderten US-Geopolitik bilden den perfekten Nährboden. Der Leak der Mexiko-Aussagen war das perfekte Werkzeug, um Kallas intern maximal unter Druck zu setzen. Sie musste sich bereits in einer internen Mail an die 5.000 EAD-Mitarbeiter verteidigen und betonen, dass der Dienst „gekommen ist, um zu bleiben“.
----------------------------------
Erläutere den "Apartheid"-Begriff in Zusammenhang mit Israel. Was spricht dafür, was spricht dagegen? Wie ist die juristische Bewertung?
--------------
Die Debatte darüber, ob Israels Politik gegenüber den Palästinensern als „Apartheid“ bezeichnet werden kann, gehört zu den am heftigsten umstrittenen Themen des Nahostkonflikts. Während der Begriff historisch fest mit dem rassistischen System in Südafrika (1948–1994) verknüpft ist, hat er sich im Völkerrecht zu einer universellen Definition für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit entwickelt.
Der Begriff im völkerrechtlichen Kontext
Der Vorwurf basiert heute meist nicht auf einem historischen Vergleich mit Südafrika, sondern auf den Definitionen zweier zentraler internationaler Verträge:
• Die UN-Apartheid-Konvention (1973): Definiert Apartheid als unmenschliche Handlungen, die mit dem Ziel begangen werden, eine rassistische Gruppe von Personen zu errichten und über eine andere rassistische Gruppe von Personen Herrschaft auszuüben und sie systematisch zu unterdrücken.
• Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (1998): Definiert das Verbrechen der Apartheid als ein institutionalisiertes Regime systematischer Unterdrückung und Dominanz einer ethnischen oder nationalen Gruppe über eine andere.
Argumente für die Anwendung des Begriffs
Große internationale Menschenrechtsorganisationen (wie Amnesty International und Human Rights Watch) sowie die israelische Organisation B'Tselem argumentieren, dass das Kriterium eines „institutionalisierten Regimes der Unterdrückung“ erfüllt sei. Sie betrachten das Gebiet zwischen dem Mittelmeer und dem Jordan als eine Einheit, in der Israel die Kontrolle ausübt:
• Zwei-Klassen-Rechtssystem im Westjordanland: Im selben Territorium leben israelische Siedler unter zivilem israelischem Recht, während für die palästinensische Bevölkerung drakonisches Militärrecht gilt. Dies führt zu massiver Ungleichheit bei Gerichtsverfahren, Bewegungsfreiheit und Bürgerrechten.
• Fragmentierung und Landraub: Durch den Bau von Siedlungen, exklusiven Straßen für Siedler, Kontrollpunkten und der Trennmauer werden palästinensische Gebiete in isolierte Enklaven zerteilt. Palästinensern wird der Zugang zu Ressourcen (wie Wasser und Bauland) systematisch erschwert.
• Demografische Steuerung: Kritiker verweisen auf Gesetze, die den jüdischen Charakter des Staates sichern sollen (wie das Nationalstaatsgesetz von 2018), und auf Regeln, die es Palästinensern im Gegensatz zu Juden fast unmöglich machen, durch Heirat eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Israel zu erlangen.
Argumente gegen die Anwendung des Begriffs
Die israelische Regierung, die USA, Deutschland und zahlreiche liberale wie konservative Analysten weisen den Begriff entschieden zurück und betonen, dass die Situation nicht mit Südafrika vergleichbar sei:
• Status der arabischen Bürger in Israel: Arabische Israelis (ca. 20 % der Staatsbevölkerung) besitzen die israelische Staatsbürgerschaft. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht, sind im Parlament (Knesset) vertreten, arbeiten als Richter (auch am Obersten Gerichtshof), Ärzte und Professoren. Eine gesetzliche Rassentrennung im Kernland (wie einst die „Grand Apartheid“ in Südafrika) existiert nicht.
• Der Sicherheitskontext: Maßnahmen wie Checkpoints, die Trennmauer oder die Blockade des Gazastreifens werden von Israel nicht aus rassistischen Motiven, sondern als Reaktion auf existenzielle Bedrohungen, Terroranschläge und Raketenangriffe (z. B. während der Zweiten Intifada oder durch die Hamas) begründet. Es handle sich um einen nationalen/territorialen Konflikt, nicht um ein Rassenregime.
• Völkerrechtlicher Status der Besatzung: Das Westjordanland steht unter völkerrechtlicher Militärbesatzung (Besatzungsrecht nach den Genfer Konventionen). Befürworter dieser Sichtweise argumentieren, dass die dortigen Einschränkungen im Rahmen eines (temporären) Kriegszustandes und nicht als dauerhaftes, rassistisches System zu bewerten sind. Zudem regelt das Oslo-Abkommen eine Teilautonomie der Palästinenser.
Die juristische Bewertung
In den letzten Jahren hat sich die Debatte von einer rein politischen Rhetorik hin zu einer formellen völkerrechtlichen Überprüfung verlagert.
1. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Juli 2024
Der IGH hat im Juli 2024 ein historisches und wegweisendes Rechtsgutachten zur israelischen Politik in den besetzten palästinensischen Gebieten vorgelegt.
• Der Gerichtshof stellte fest, dass Israels Präsenz in den besetzten Gebieten völkerrechtswidrig ist und so schnell wie möglich beendet werden muss.
• Besonders relevant für die Apartheid-Frage: Der IGH entschied, dass Israels Gesetzgebung und Maßnahmen im Westjordanland und Ostjerusalem eine fast vollständige und dauerhafte Trennung zwischen den jüdischen Siedlern und der palästinensischen Bevölkerung erzwingen. Der Hof stellte explizit fest, dass dies gegen Artikel 3 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (CERD) verstößt – welcher explizit Rassentrennung (Segregation) und Apartheid verbietet.
• Nuance: Während die Mehrheit der Richter im eigentlichen Urtext das Wort „Apartheid“ vermied und stattdessen von systematischer „Segregation“ sprach, erklärten mehrere Richter in ihren separaten Stellungnahmen (z. B. Richter Brant), dass die festgestellten Fakten rechtlich die Kriterien des Apartheid-Verbrechens erfüllen.
2. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH)
Der Chefankläger des IStGH untersucht die Situation in Palästina (Gaza und Westjordanland) wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Während der Fokus der Ermittlungen stark auf den militärischen Handlungen liegt, haben Menschenrechtsgruppen formelle Dossiers eingereicht, um auch die Führungsebene wegen des Tatbestands der Apartheid anzuklagen. Eine finale gerichtliche Entscheidung zur individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit für dieses spezifische Verbrechen steht hier noch aus.
Zusammenfassendes Fazit: In der politischen Arena bleibt der Begriff hochgradig polarisierend und wird von Kritikern oft als delegitimierend empfunden. Auf höchster völkerrechtlicher Ebene (IGH) wurde jedoch offiziell festgestellt, dass die rechtliche und physische Trennung im Westjordanland den Tatbestand der verbotenen rassistischen Segregation erfüllt, was der rechtlichen Definition von Apartheid extrem nahekommt.