Nur so aus Neugier. Welche Faktoren sind ausschlaggebend bei der Zuordnung der Volkszugehörigkeit wenn es um Mischlinge zweier Europäischer Völkern geht? Ab wenn ist jetzt zb ein Individuum halb ungarischer Abstammung ein deutscher (wildes Beispiel)
Scheinbar hat Felix Nmecha zu 50% die deutsche Abstammung, wenn man annimmt, dass seine Mutter nicht Passdeutsche ist.
Was findet Rechtstwitter ausschlaggebender?
Die 50% deutsche Abstammung oder den dominanteren nigerianischen Phänotyp?
Sollte man solche Leute aus völkischer Perspektive ausschließen oder, unter der Annahme, es handelt sich um eine mengenmäßige Ausnahme, in der Volksgemeinschaft willkommen heißen und darauf bauen, dass ihre Nachfrage komplett im deutschen Volk aufgehen, also das Fremde "weggezüchtet" wird?
Aus Wikipedia:
"Nmecha wurde als Sohn einer deutschen Mutter und eines nigerianischen Vaters in Hamburg geboren.".