Ein Staatseingriff in den Social Media-Feed um ausgewählte „Public Value“-Medien zu bevorzugen, ist nicht die einzige neue Idee der Medienanstalten.
Angedacht ist nun auch eine KI, die vor dem Upload von Posts und Videos, prüft, „ob ein Inhalt eine Beleidigung, eine Straftat oder Hetze darstellt.“
Das skizzierte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Thorsten Schmiege, kĂĽrzlich erst in einem Interview.
Er zieht hier einen absurden Vergleich zu Copyright-Verstößen auf YouTube: Weil dort schon automatisierte Upload-Filter Songs erkennen, sollen das angeblich auch mit „Hetze“ möglich sein.
Dabei vergleicht er natürlich hier Äpfel mit Birnen: YouTube erkennt eindeutig bestimmte Audio-Tracks anhand rein technischer Faktoren. Was Schmiege aber bezüglich vermeintlicher „Hetze“ vorschwebt, hat wenig mit technischer Erkennung zu tun, sondern damit, dass eine KI gesprochenen Inhalte, Clips, Texte eines Videos dahingehend überprüft, ob es sich um fadenscheinig definierte „Hetze“ handelt, und, wenn ja, den Upload verhindert.
Das wäre nichts anderes als eine staatlich angeordnete Vorzensur – willkürlich per KI.
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