Ab dem 07.06.26 müssen Unternehmen gemäß der EU-Entgelttransparenzrichtlinie die Gehaltsspanne oder das Einstiegsgehalt bereits in der Stellenanzeige oder vor dem ersten Gespräch offenlegen. Zeitgleich wird es Arbeitgebern verboten, Bewerber nach ihrem aktuellen oder bisherigen Verdienst zu fragen, während bestehende Mitarbeiter einen Anspruch darauf erhalten, das Durchschnittsgehalt vergleichbarer Positionen im Unternehmen einzusehen. Ich habe nie verstanden warum HR bei Stellenausschreibungen die wichtigste Information weglässt und sich dann über Fachkräftemangel wundert. Sinnvolle Richtlinie? 🇪🇺💶