Die Kriminologie zeigt ziemlich eindeutig, dass von Strafrahmenerhöhungen in aller Regel keine zus. Abschreckungswirkung ausgeht. Zumal nicht in Fällen, die hier in Rede stehen. Es geht also nicht um einen besseren Schutz, sondern um eine härtere Bestrafung = Schuldvergeltung.