#Google-Nutzerinnen und -Nutzer erhalten mehr Kontrolle über Ihre Daten
#Google verpflichtet sich zu besseren Auswahlmöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer. Ergebnis eines Verfahrens des
#Bundeskartellamt|es auf Basis der neuen Digitalvorschriften im
#Wettbewerbsgesetz (GWB)
#19aGWB.
➡️ Bestimmte Formen der Datenverarbeitung durch Google sind nur noch mit freiwilliger Einwilligung der Nutzenden möglich:
🔸Das betrifft die dienstübergreifende Verwendung personenbezogener Daten in getrennt bereit gestellten Google-Diensten…
🔸 …sowie die Zusammenführung von Daten aus Google-Diensten oder mit Daten aus nicht-Google-Quellen
Das Verfahren ist in enger Kooperation mit der
@EU_Commission geführt worden, denn…
🔸 …einige Dienste von
#Alphabet /
#Google fallen unter Vorschriften des EU-Digital Markets Act (DMA).
🔸Daraus ergeben sich bereits Verpflichtungen, wie die jetzt vom Bundeskartellamt auferlegten.
🔸 Sie betreffen aber bei weitem nicht alle Google-Dienste…
🔸 Für insgesamt mehr als 25 weitere Dienste greift nun aber das Ergebnis unseres Verfahrens.
🔸 … u.a. betrifft das Gmail, Google News, Assistant, Contacts und Google TV.
Die Sammlung, Aufbereitung und Kombination von Daten gehören zum Fundament der Marktmacht großer Digitalunternehmen. Konkurrenten von Google verfügen nicht über diese Daten und haben daher gravierende Wettbewerbsnachteile.
Über die Auswahlmöglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer begrenzen wir die datengetriebene Marktmacht von Google und schützen das Selbstbestimmungsrecht der Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten.
Zur Pressemitteilung ➡️
bundeskartellamt.de/SharedDo…
Zur öffentlichen Entscheidung ➡️
bundeskartellamt.de/SharedDo…