„Was kostet ein Tropfen Benzin?“
„Nichts.“
„Vielen Dank. Dann tröpfeln Sie mir bitte den Tank voll.“
Im Ernst: Natürlich hätte ich den Wunsch nach dem Sesamkorn gern erfüllt.
Eine Arbeitsstunde zu 120€ und 12 AW …
„Macht 12 Euro zzgl Mwst. bitte.“
Ein banales, aber typisches Beispiel für den umsichgreifenden Wahnsinn in diesem Land.
Rewe-Filiale in Potsdam:
Ich wollte ein einzelnes Sesamkorn kaufen. Kein ganzes Burger-Brötchen. Keine Packung Buns. Einfach ein Sesamkorn.
Es lagen 9 Sorten Burger-Brötchen im Regal, alle in Tüten, die kleinste Packung enthielt 4 Stück. Auf jedem Brötchen: geschätzt 73 Sesamkörner.
Ich fragte einen Mitarbeiter nach einzelnen Sesamkörnern, doch er erklärte, dass es gerade keine losen Sesamkörner gäbe.
Ich: „Und einfach ein Brötchen öffnen und ein Sesamkorn in diese leere, für Backwaren vorgesehene Selbstbedienungszone legen geht nicht?“
Er schaute mich an, als hätte ich gefragt, ob ich die Pfandrückgabe mit einem lebenden Alpaka testen dürfte, wollte aber seinen Chef fragen.
Als ich von meiner Runde kam und wieder vor der leeren Backwarenpräsentationsmulde stand, war sein Chef auch gerade da.
Ich: „Schön, dass Sie hier sind. Ich möchte ein einzelnes Sesamkorn kaufen. Könnten Sie bitte eine Tüte Burger-Brötchen öffnen?“
Von ihm folgte eine lange Erklärung, warum das nicht möglich wäre:
Das dürfe er nicht, weil er es nicht dürfe, weil nämlich das Sesamkorn produktrechtlich kein eigenständiger Verkaufsartikel sei, sondern ein sogenannter anhaftender Oberflächenbestandteil eines zusammengesetzten Backerzeugnisses. Sobald man es vom Brötchen löse, verliere es seinen dokumentierten Zusammenhang mit der Backcharge. Außerdem könne man nicht ausschließen, dass es sich um ein Mohnkorn handele, falls es unterwegs optisch ermüde.
Die Herkunft sei ebenfalls nicht mehr zweifelsfrei nachweisbar, weil der Zettel ja an der Tüte hänge und nicht am Korn. Und den könne man unmöglich an das Sesamkorn kleben, ohne das Verhältnis von Etikett zu Ware grob zu verfälschen. Außerdem sei gerade die Qualitätssicherung im Haus.
Ich: „Na großartig. Dann würde ich gern mit denen sprechen. Vielleicht können die mir erklären, ob ein Sesamkorn noch Sesam ist, wenn es den Kontakt zum Brötchen verliert.“
Er sagte, er möchte nicht, dass ich mit ihnen spreche, wenn ich mich nur beschweren will.
Und überhaupt, er könne dafür nichts. Es gebe schließlich Regeln.
Ich: „Ja, grenzenlos bescheuerte Regeln. Und natürlich sind Sie schuld daran. Schließlich machen Sie diesen Irrsinn mit. Wenn in diesem Land ein Mensch kein Sesamkorn mehr erwerben kann, ohne dass vorher die Brötchenoberflächenverantwortung geklärt wird, dann haben wir als Gesellschaft endgültig fertig.“
Wütend und kopfschüttelnd ging ich zur Kasse.
Nachdem ich den Einkauf ins Auto gebracht hatte, bin ich allerdings nochmal zurück, habe eine Packung Burger-Brötchen bezahlt, sie noch im Laden geöffnet, ein einzelnes Sesamkorn von der Oberfläche gekratzt, die vier nun entkörnten Brötchen in die Aktionsfläche zurückgelegt und bin gegangen.
Wer noch in einer Zeit groß geworden ist, in der Sesamkörner einfach kleine Punkte auf Brötchen waren und keine rückverfolgungspflichtigen Haftpartikel mit Oberflächenbindung, stößt bei der heutigen Denkweise und Unterwürfigkeit an seine mentalen Grenzen.