🔥 Bahnbrechendes Urteil des BGH gegen Altmedien-Hetze: Einseitige Berichterstattung ist Lügen 🔥
Der BGH hat am 12.05.2026 die Schmierfinken der Altmedien endlich rechtlich bindend in die Schranken des Pressekodex verwiesen:
Einseitige Berichterstattung und das Weglassen bekannter Informationen ist wie lügen und begründet Unterlassungsansprüche. 💥
Geklagt hatte Jörg Drews, Geschäftsführer der Hentschke Bau GmbH, gegen ein selbst ernanntes Recherche-Kollektiv. Dessen Bericht aus März 2023 stellte ihn namentlich als Beispiel für „extrem rechtes Unternehmertum“ in Ostsachsen dar.
"Der BGH hat auch klargestellt, dass die öffentliche Bezeichnung einer Person als „rechtsextrem" oder „extrem rechts" deren Berufsehre und soziales Ansehen in hohem Maße beeinträchtigt – auch wenn nur die Sozialsphäre betroffen ist. Nach den historischen Erfahrungen Deutschlands trage dieser Vorwurf besonderes Gewicht, gerade bei einem Unternehmer und Kommunalpolitiker. [...]
Wer über namentlich genannte Personen berichtet und dabei bewusst entlastende Informationen zurückhält, setzt sich künftig dem Risiko eines Unterlassungsanspruchs aus." - BGH, Urteil vom 12. Mai 2026 – VI ZR 346/24.
Es ist ein juristischer Durchbruch gegen die Hetze und Desinformation der rot-grünen Propaganda-Presse. 🥳
Quelle:
x.com/i/status/2064731693320…