Die Staatsanwaltschaft geht in Sachen "Schwachkopf" nun weiter vor.
Gegenstand ist nicht mehr das Schwachkopf-Meme, sondern sechs (!) andere Fälle, die man im Nachgang an die Hausdurchsuchung durch akribische Nachsuche auf dem Account meines Mandanten gefunden haben möchte.
Die zunächst zuständige Direktorin des Amtsgerichts Hassfurt wurde zwischenzeitlich wegen Befangenheit abgelehnt; der Befangenheitsantrag für begründet erklärt.
Gleichwohl erging gestern ein Strafbefehl über insgesamt 1.350,- € gegen den ich vorgehen werde.
Wirklich spannende Fälle, die man sich da ausgesucht hat.