Wird „Klimaneutralität 2045“ wirklich als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen? Einige in der Union sehen ihre schlimmsten Grünen-Alpträume wahr werden.
Was ist wirklich dran?
„Die Formulierung zur Klimaneutralität 2045 ist juristisch gesehen harmlos“, sagt Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (Universität Oldenburg) zu BILD. „Das ist keine Festlegung eines Staatsziels im Grundgesetz, sondern lediglich eine Ettiketierung eines Teils der Investitionen aus dem Sondervermögen. Wäre die Klimaneutralität 2045 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen worden, hätte dies eine weitreichende Wirkung weit über das Sondervermögen hinaus gehabt. So erweist sich die anfängliche Aufregung als Sturm im Wasserglas.“