Die Einstufung der
#AfD als gesichert rechtsextremistisch und damit verfassungsfeindlich (noch nicht verfassungswidrig, das macht erst das BVerfG) liegt vor. Wir analysieren das heute noch näher.
Für Mitglieder, die im Staatsdienst insbesondere als Beamte tätig sind, bedeutet dies noch nicht automatisch, dass sie wegen fehlender Treue entlassen werden müssen. Auch Waffenbesitzer, die der AfD angehören oder ihr anhängen sind noch nicht von vornherein charakterlich ungeeignet. In die nötige Prüfung fließt auch ein, ob das Mitglied die verfassungsfeindlichen Positionen trägt und kennt.
Bis gestern war es noch wesentlich leichter sich darauf zu berufen, dass nur Teile der Partei verfassungsfeindlich sind und dass ein verfassungsmäßiger Teil existiert und für die Gesamtpartei prägend ist. Mitglieder und Anhänger sollten sich von den Anwälten ihres Vertrauens verbindlich beraten lassen.
Was bedeutet es fürs
#Verbotsverfahren? Viele Politiker, die früher angekündigt hatten, bei Vorlage der Einstufung ihre Position zu einem Verbotsverfahren zu verändern oder dies ohnehin befürwortet haben, sind nicht mehr Teil des Bundestages. Die Einstufung des Bundesamtes hat natürlich keine Bindungswirkung für das BVerfG, aber die heutige Frage ist ja, ob man eine Überprüfung verhindern will und darf.