Die „Ich bin aber nicht als Bürger hier"-Entscheidung des VG Schleswig
Die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung. Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden. Das Gericht "erklärt", warum Daniel Günther, der "nicht als Bürger" in der Sendung war, als Bürger in der Sendung war.
Die Kammer vertritt die dogmatisch irrige These, ein Regierungschef könne seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen. Dass die explizite Selbsteinordnung Günthers („Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein") bereits nach wenigen Minuten ihre prägende Wirkung verlieren soll, widerspricht der Lebenserfahrung.
Rechtlich entscheidend ist, wie der durchschnittliche Zuschauer Daniel Günther wahrgenommen hat, als Privatperson oder als Ministerpräsident. Das Gericht hat sich für die erste Variante entschieden. Dabei hat sich die Kammer über die tatsächliche Wahrnehmung von mehr als 19.000 Bürgern hinwegsetzt, deren Kommentare in aus Medien wir systematisch ausgewertet haben. Von diesen haben lediglich 5% Günther als Privatperson gesehen. Das Gericht ersetzt dies mit einer ergebnisorientierten eigenen Wertung und hält die eigene Wahrnehmung für überlegen.
Die Kammer billigt Daniel Günther eine „Flucht ins Private" zu, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar ist: Wer die volle staatliche Logistik nutzt – Dienstwagen, Personenschützer des LKA, Einladung über die Staatskanzlei, durchgehende Amtsbezeichnung –, wer sich selbst ausdrücklich als Ministerpräsident positioniert, kann sich der Verantwortung nicht durch nachträglichen Rollentausch entziehen.
Die Entscheidung schafft einen verfassungsrechtlich bedenklichen Präzedenzfall für verfassungswidrige Übergriffe des Staates: Künftig können Regierungsmitglieder die Infrastruktur ihres Amtes nutzen, um Medienunternehmen als „Feinde der Demokratie" zu diffamieren und deren Berichterstattung pauschal als „vollkommen faktenfrei" zu verleumden – sie müssen nur zwischendurch über bundespolitische Themen sprechen, um sich dem Sachlichkeitsgebot zu entziehen.
Das Gericht hat versäumt, elementaren Grundrechtsschutz zu gewähren. Statt das rechtsstaatliche Sachlichkeitsgebot durchzusetzen, hat die 6. Kammer einen rechtsfreien Raum für regierungsamtliche Medienkritik konstruiert.