Ein unaufgearbeiteter Skandal: Wie konnte ein Mann oberster Verfassungsschützer sein, der sich mit Leuten gemein macht, die das Vertrauen in die deutsche Demokratie und Rechtsstaatlichkeit untergraben wollen?
Naomi Seibt dürfte gute Chancen haben, in den USA nach Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention wegen politischer Verfolgung in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt zu werden. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit geht immer einher mit der politischen Verfolgung.