Strafanzeige
wegen Verleumdung (§ 187 StGB) und ĂŒbler Nachrede (§ 186 StGB) zum Nachteil von Elon Musk und Tommy Robinson
An die
Staatsanwaltschaft Berlin
(oder zustĂ€ndige Staatsanwaltschaft am Sitz des ZDF â ggf. Mainz)
Hiermit zeige ich als Dritter Strafanzeige an.
Sachverhalt
Am 12. Juni 2026 wurde in einer aktuellen Sendung des ZDF (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) die Behauptung aufgestellt, Elon Musk und Tommy Robinson hĂ€tten zur âJagd auf Migrantenâ und zum âBĂŒrgerkriegâ aufgerufen.
Diese Sendung wird in einem X-Post (ehemals Twitter) vom selben Tag unter dem folgenden Link dokumentiert und verbreitet:
x.com/unblogd/status/2065513âŠ
Der Post enthĂ€lt ein Video der fraglichen ZDF-Sendung (verfĂŒgbar unter:
video.twimg.com/amplify_videâŠ).
Darin wird den genannten Personen der Aufruf zu Gewalt gegen Migranten und zum BĂŒrgerkrieg zugeschrieben.
Nach meiner Auffassung handelt es sich bei diesen Aussagen um unwahre Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, Elon Musk und Tommy Robinson in der öffentlichen Meinung herabzuwĂŒrdigen, ihren Ruf zu schĂ€digen und sie der Gefahr auszusetzen, verĂ€chtlich gemacht oder verfolgt zu werden.
Die Betroffenen haben nach meiner Kenntnis keine solchen Aufrufe getĂ€tigt. Die Darstellung durch das ZDF ist daher geeignet, den Tatbestand der Verleumdung bzw. ĂŒblen Nachrede zu erfĂŒllen.
Es handelt sich um eine Sendung eines öffentlich-rechtlichen Senders mit groĂer Reichweite. Die Behauptungen betreffen hochbrisante gesellschaftliche Themen (Migration, Gewalt, BĂŒrgerkrieg). Ich sehe daher ein besonderes öffentliches Interesse an der AufklĂ€rung und Strafverfolgung.
Rechtliche WĂŒrdigung
Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwĂŒrdigen, erfĂŒllt den Tatbestand der
⹠Verleumdung gemÀà § 187 StGB (wenn die Unwahrheit bekannt oder grob fahrlÀssig verkannt wurde) und/oder
âą ĂŒblen Nachrede gemÀà § 186 StGB.
ZusÀtzlich kommt eine Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten durch einen öffentlich-rechtlichen Sender in Betracht (Rundfunkstaatsvertrag).
Als unbeteiligter Dritter zeige ich hiermit gemÀà § 158 StPO an. Die genannten Delikte sind grundsĂ€tzlich Antragsdelikte (§ 194 StGB). Ich bitte jedoch, wegen des besonderen öffentlichen Interesses (falsche Berichterstattung eines öffentlich-rechtlichen Senders zu sicherheitsrelevanten Themen) auch von Amts wegen zu prĂŒfen, ob Ermittlungen eingeleitet werden können.
Beweismittel
1. X-Post vom 12.06.2026:
x.com/unblogd/status/2065513âŠ
2. Enthaltenes ZDF-Video (Link siehe oben)
3. Weitere öffentliche ĂuĂerungen von Elon Musk und Tommy Robinson (können bei Bedarf beigezogen werden)
Antrag
Ich beantrage,
1. Ermittlungen wegen Verleumdung und ĂŒbler Nachrede aufzunehmen,
2. die Verantwortlichen der Sendung (Redaktion, Moderator/in, Verantwortliche des ZDF) als Beschuldigte zu vernehmen und die Sendung vollstÀndig auszuwerten,
3. die Betroffenen (Elon Musk und Tommy Robinson bzw. ihre Vertreter) zu kontaktieren und ggf. einen Strafantrag einzuholen,
4. mich ĂŒber den Fortgang des Verfahrens und das Ergebnis schriftlich zu unterrichten,
5. mir nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht zu gewÀhren (§ 406e StPO analog).
@elonmusk @TRobinsonNewEra bitte Strafantrag stellen.
x.com/unblogd/status/2065513âŠ