"Wenn im September in Sachsen-Anhalt Ulrich Siegmund und die AfD klar die absolute Mehrheit gewinnen, tritt einfach der alte Landtag nochmals zusammen und beschließt eine Änderung der Landesverfassung: ab sofort können Regierungen bzw. Ministerpräsidenten nur noch mit 2/3-Mehrheit gewählt werden! Konsequenz: die amtierenden Regierung unter Sven Schulze regiert auf unabsehbare Zeit "geschäftsführend" weiter..."
Harald Martenstein erinnert in seiner heutigen Bild-Kolumne zu Recht an einen wichtigen Artikel des Staatsrechtlers Hinnerk Wissmann in der FAZ vor ca. 3 Wochen. Rekapitulieren wir kurz die neuere Entwicklung "unserer Demokratie":
Der Bundestag hat, nachdem festzustellen war, daß im neugewählten, aber bis auf weiteres noch nicht konstituierten Bundestag keine verfassungsändernde Mehrheit mehr da sein würde, unter offensichtlichem Mißbrauch eines Not-Versammlungsrechts (das eigentlich dafür da ist, wenn z.B. der Verteidigungsfall beschlossen werden muß) gravierende Verfassungsänderungen beschlossen: die weitgehende Aushöhlung der "Schuldenbremse" sowie eine Deindustrialisierungspflicht bis 2045. Zum Zeitpunkt der Beschlußfassung (3. Lesung) stand die Zusammensetzung des neuen Bundestages abschließend fest – schon von daher hätte nicht mehr der alte BT einberufen werden dürfen, sondern jedenfalls zur 3. Lesung dann der neue. Das BVerfG ging – wohl ganz im Sinne der "Aktion letzte Patrone" hingegen von einem "Wahlrecht" der BT-Präsidentin aus. Verfassungsrechtlich ist das Humbug.
In Rheinland-Pfalz hatte das Wahlvolk selbst entschieden, daß die AfD-Fraktion künftig auch ohne Unterstützung anderer Abgeordneter Untersuchungsausschüsse ins Leben rufen kann. Denn nach der am Wahltag geltenden Verfassung brauchte man dafür 20%, und der Wähler gab der AfD mehr als 20%. Daraufhin legte wiederum der alte, eigentlich doch abgewählte Landtag ein "Veto" gegen den Wählerwillen ein und erhöhte das Quorum auf 25%.
Wissmann hat nun darauf hingewiesen, was die mögliche Konsequenz wäre, wenn man die bisher angewendeten Konzepte zu Ende denkt:
Wenn im September in Sachsen-Anhalt Ulrich Siegmund und die AfD klar die absolute Mehrheit gewinnen, tritt einfach der alte Landtag nochmals zusammen und beschließt eine Änderung der Landesverfassung: ab sofort können Regierungen bzw. Ministerpräsidenten nur noch mit 2/3-Mehrheit gewählt werden! Konsequenz: die amtierenden Regierung unter Sven Schulze regiert auf unabsehbare Zeit "geschäftsführend" weiter...