Gemäss den Aussagen der E-ID Befürworter soll doch die E-ID der Inklusion dienen. Das würde doch heissen, ab heute können Rollstuhlfahrer dank der E-ID ohne fremde Hilfe in die Bahn einsteigen?
Wo soll jemand mit einer Behinderung diese E-ID denn sonst noch nutzen? Schliesslich ist keine der staatlichen Seiten barrierefrei nach WAI 2.0 Richtlinie. Hier drei Beispiele, nur ein grober Check, wenn man weitere Testtools einsetzt findet man noch mehr Fehler. Gemäss Behindertengleichstellungs-Gesetz(BehiG) müssten dies doch staatliche Seiten dies doch erfüllen. Schön der Reihe nach Stadt Zürich, 5 Fehler bereits auf der Startseite. Kanton Zürich 2 Fehler auf der Startseite.
Parlament.ch bereits 78 Fehler auf der Startseite. Da braucht man die Onlineformulare schon gar nicht testen, denn diese werden noch fehlerhafter sein. Es gibt in der Schweiz nur 2 Seiten welche diesen Standart erfüllen, beides Seiten von privaten Unternehmen, Einzelunternehmen übrigens.
Wie hoch sind die Bussgelder für Verstösse gegen das BehiG? Und wie hat sich
@nicolebarandun in den letzten Jahren für die Inklusion eingesetzt?