Die Bundesregierung erlaubt der Polizei demnächst, jedes Foto im öffentlichen Internet biometrisch nach einer Zielperson zu durchsuchen.
Was sich harmlos anhört, ist die genaue Praxis, die in der EU-KI-Verordnung ausdrücklich untersagt wird. Doch das "Erstellen oder Erweitern von Gesichtserkennungsdatenbanken durch indiskriminierendes Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet" soll jetzt trotzdem deutsches Recht werden.
Mein Foto auf der Vereinsseite des Tennisclubs, das Bild meiner Frau auf der Webseite ihrer alten Schule, das Foto unserer beiden Kinder auf der Sommerfest-Galerie des Kindergartens, der vergessene LinkedIn-Schnappschuss aus 2018, der vermutlich noch in einem Suchergebnis bei Google hängt. Das alles wird zur Eingangstür für eine Behörde, die wissen will, ob ich auf einer Demo war.
Ich rede hier nicht von Terroristen. Ich rede vom Standardfall, den jeder Jurist als Begründung anführt, sobald eine Datenbank existiert. Eine Datenbank wird nicht gebaut und dann ungenutzt gelassen. Eine Datenbank wird gefüllt und dann ausgewertet.
Schritt 1 war im Januar Dobrindts angekündigter Umbau des Verfassungsschutzes zum operativen Geheimdienst, Schritt 2 die Arbeit an einem Vorverlagerungsgesetz, das Notstandsbefugnisse in den Normalzustand übersetzt, Schritt 3 ist jetzt diese biometrische Internet-Fahndung. Daneben läuft Palantir in Bayern und Hessen längst als Datenfusion-Plattform, zusätzlich eine eigene Polizei-KI aus Niedersachsen, die prüfen soll, ob ich artig bin.
In einem Land, das vor einem Jahr noch sagte, biometrische Massenüberwachung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, ist das nicht der Anfang, sondern der dritte Schritt einer Sequenz, deren vierter im Sommerkabinett wartet, die KI-Massenauswertung beim Verfassungsschutz.