Das ist leider eine gänzliche Fehlvorstellung der Auslobung.
In § 657 BGB heißt es: "Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat."
Die Norm setzt die Anzeige der Vornahme der Handlung voraus. Das ist im Herbst 2022 geschehen. Selbstverständlich wird das Ergebnis nicht übergeben, wenn kein Geld an neutraler Stelle hinterlegt wird. Bisher ist unserer Mandantschaft mit hohem Auffand den Auslobungskriterien nachgekommen. Warum soll ohne Geld an einen mutmaßlichen Aufschneider und Betrüger (Strafanzeige(n) wurde bereits gestellt) etwas übergeben werden, der seine Unwürdigkeit schon dadurch unter Beweis stellt, dass er nicht in der Lage war, die Existenz der Hinterlegungssumme zu belegen und nicht bereit ist, eine solche einem unparteiischem Dritten zu übergeben, damit ggf. ein Gericht über den Anspruch der Auslobung öffentlich befinden kann.
Ich versichere, dass mir eine den Kriterien entsprechender Nachweis durch Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer vorliegt. Wenn der Auslobende diese haben möchte, dann mag er die Auslobungssumme bei der Hinterlegungsstelle des AG Würzburg hinterlegen oder bei einem Notar und ich übermittele sofort den Nachweis, dass die Auslobungshandlung letztes Jahr bereits vollzogen war nebst dem Nachweis selbst.
Nun sieht man aber, dass es Samuel Eckert nur um Aufschneiderei und das Medienecho ging. Tatsächlich wollte er den Nachweis "eines Coronavirus" gar nicht sehen, sonst hätte er sofort das Geld hinterlegt. Es ging um die Erregung eines Irrtums bei unserer Mandantschaft, dass eine solche Auslobung tatsächlich existiere, was sich nunmehr als Falschbehauptung entpuppt, weil die Hinterlegungssumme nie physisch vorhanden und für den Zweck hinterlegt und abrufbar war.
Wir sind hier aber nicht im Kindergarten, wo Samuel Eckert meint, als fachlich Unkundiger darüber befinden zu dürfen, ob die Auslobungskriterien erfüllt sind oder gar eine Jury nach seinem Gusto bestellt. Das ist keine Wette und auch auch kein Wettbewerb. Hier werden grundsätzliche gesetzliche Wertungen verkannt.
Die Summe wollte Frau Kämmerer nicht für sich, sondern ausschließlich der Forschung und den Impfgeschädigten zugute kommen lassen. Einem Zweck, dem der sog. "heilige Mann" doch eigentlich gewogen sein müsste. Hier kommt wohl aber eher seine Vergangenheit als Pokerspieler zum Vorschein.
Nun wissen wir, was wir von denjenigen halten sollen, die allen Skeptikern von Maßnahmen das Prädikat "Coronaleugner" einbrockte. Genau diese Darstellung war für staatliche Stellen das gefundene Fressen, den Stempel nun jedem Maßnahmenkritiker aufzudrücken zu können, auch wenn es nicht stimmte, da nicht auf die Demonstranten geblickt wurde, sondern auf die, die auf einer Bühne die Vorturner spielten, auch wenn es gar nicht die Meinung der Demonstranten widerspiegelte. Das nennt man kapern von Veranstaltungen. Die gleiche Nummer wurde dann noch in Richtung Reichsbürger und Rechtsextrem abgezogen, so dass über die Kontaktschuld damit jeder vom demonstrieren abgehalten werden sollte.
Wenn ich Leiter des Verfassungsschutzes und entsprechender staatlicher Behörden gewesen wäre, gäbe es nichts besseres als genau so die gezielte Zersetzung des Widerstandes zu betreiben, indem von vorgefertigtem Propagandamaterial, dann die Kampagne dazu vom Wording durchgeplant wird und dann über einzelne rekrutierte Personen die Zielsetzungen mit den Schlagworten fallen, die dann in den Medien als Ausschnitt, wie geplant, gebracht werden.
Ich halte es daher für einen gezielten Zersetzungsakt, der geplant und orchestriert war. Darin fügt sich nun nahtlos, dass hinter der Auslobung zur Aufrechterhaltung des Narrativs des "Coronaleugners" nichts anderes steckt als eine false flagg operation.
Sonst wäre man wie verrückt darauf gespannt, dass der Nachweis des Coronavirus erbracht ist - aber völlige Fehlanzeige.
Mit dem peer-review ist das ein Problem, da nach dem Stand der aktuellen Wissenschaft die Methodik, die in der Auslobung gefordert wird, nunmehr als unwissenschaftlich und nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechend angesehen wird. Um aber diesen Kriterien dennoch zu entsprechen, mussten die geforderten Methoden angewandt werden, um darüber - wie gefordert - den Nachweis zu erbringen, weshalb schon danach ein peer-review ausscheidet. Es ging ja um die Erfüllung der Auslobungskriterien und nicht um die Anwendung heutiger wissenschaftlicher Nachweismethodik, die als Gegenkontrolle aber enthalten ist, um die Wissenschaftlichkeit heutiger Testmethodik aufzuzeigen. Dieses Hindernis wurde ja extra eingebaut, um keinen Nachweis den Auslobungskriterien entsprechend zu erhalten. Die Verwunderung ist deshalb groß, dass es dennoch gelang.