Schon ein einfacher Perspektivwechsel zeigt: Trump hat recht und hateaid sollte sofort abgeschafft werden:
Große Empörung in Deutschland: Die Trump-Regierung sanktioniert Vertreter von
@HateAid, einem sog. trusted flagger, der angeblich nur unzulässige Beiträge im Internet, wie "Hass und Hetze" meldet und damit doch nur Gutes tut?
Ich lade zu einem Perspektivwechsel ein:
Was hielten die Unterstützer von hateaid davon, wenn die
#Trump-Administration eine ihr politisch zu 100% gewogene Stelle schafft, die überwiegend aus Staatsmitteln finanziert wird und über ein großes politisches und persönliches Näheverhältnis zu Trump verfügt. Diese Stelle wird mit Personal und reichlich finanziellen Mitteln ausgestattet, um dann in einer politisch völlig einseitigen Auswahl Personen aus dem politischen Trump-Lager mit anwaltlicher Hilfe dabei zu unterstützen, gegen Äußerungen im Internet vorzugehen, während linke Hilfsbedürftige mit ihrer Bitte um Unterstützung abgewiesen werden. Die zentrale Aufgabe der Stelle ist aber, nach eigenem Gutdünken und damit wahrscheinlich politisch einseitig zugunsten der Trump-Administration "fragwürdige" Meinungsbeiträge in sozialen Netzwerken zu sammeln und diese Beiträge bei den Betreibern sozialer Netzwerke zu melden. Die Betreiber sozialer Netzwerke stehen dabei unter dem Druck drakonischer Strafen für den Fall, dass sie Löschungspflichten nicht oder nicht schnell genug nachkommen. Überwiegend gemeldet werden Trump-kritische Meinungspostings, während Meinungspostings von Trump- Befürwortern, die möglicherweise ebenso fragwürdig sind, eher unbehelligt bleiben.
Würde Trump eine solche quasi-staatliche faktische Zensurmaschine aufbauen, die im Endeffekt dadurch funktioniert, dass sie mit überwiegend öffentlichen Mitteln einseitigen Druck auf Trump-kritische Meinungspostings macht, dann würde in Deutschland ein Sturm der Entrüstung ausbrechen, es wäre gar die Rede von Meinungsdiktatur.
Das zeigt: Die Empörung darüber, dass Trump nun mit
#hateaid eine solche quasi-staatliche faktische Zensurmaschine, die einseitigen Druck auf konservative Meinungsäußerungen macht und die einseitig Protagonisten des linken Lagers bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt, als Problem benennt und Maßnahmen dagegen einleitet, ist geheuchelt.
Denen, die hateaid verteidigen, geht es nicht um die Rettung der Demokratie. Sondern es geht ihnen um den Erhalt des unter rot-grün geschaffenen Instrumentariums einer staatlich mitfinanzierten Institution, die einseitigen Druck auf Äußerungen des konservativen politischen Lagers macht. Wenn es um die gute Sache geht dann ist jedes Mittel recht.
Fakt ist: Wir haben in Deutschland einen funktionierenden und unabhängigen Rechtsstaat. Wir haben klare Gesetze, die regeln, welche Äußerungen im Internet zulässig sind und welche nicht zulässig sind. Die Grenze ist dabei nicht bei "Hass und Hetze" überschritten, sondern erst da, wo Inhalte strafbar sind. Und wir haben eine funktionierende Polizei, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, die für den Fall, dass Aussagen tatsächlich rechtlich unzulässig sind, in der Lage und beauftragt sind, den Fall unabhängig zu untersuchen und einzuschreiten.
Eine quasi-staatliche Meinungspolizei ist auch aus diesem Grund in Deutschland völlig überflüssig.
Drei Gründe, weshalb die US-Einreise-Maßnahmen gegen die Chefinnen von HateAid völlig legitim sind:
1. HateAid ist keine „harmlose NGO“, sondern ein quasi-staatlicher Akteur: HateAid ist weitgehend öffentlich finanziert, verfolgt eine politisch mandatierte Agenda, genießt eine exklusive Nähe zu politischen Entscheidungsträgern und betreibt faktische Eingriffe in die Meinungsfreiheit von Bürgern durch Druck und eigens aufgesetzte Verfahren. Das ist ausgelagerte Staatsmacht („funktionale Privatisierung“) ohne demokratische Kontrolle.
2. Wer weltweit an der Verschiebung von Meinungsgrenzen mitwirkt und private Zensurmechanismen organisiert, betreibt Politik – nicht bloß Hilfe für Betroffene. Staaten dürfen darauf reagieren.
3. Und ganz banal: Die USA entscheiden souverän, wen sie einreisen lassen. Es gibt kein Grundrecht auf Einreise in ein fremdes Land – schon gar nicht für politische Akteure, deren Wirken man als problematisch ansieht.