Der Schutz Minderjähriger liegt in der Verantwortung des Staates. Das Grundgesetz verpflichtet ihn dazu, über das sogenannte staatliche Wächteramt einzugreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Grundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes:
„Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Das Kopftuch für minderjährige Mädchen ist keine bloße religiöse Praxis, sondern der erste Schritt zur geschlechtsspezifischen Rollenzuweisung und damit zur späteren Unterordnung der Frau. Es prägt bereits Kinder mit der Botschaft, dass ihr Erscheinungsbild und ihr Verhalten besonderen religiösen Vorschriften unterliegen, während dies für Jungen nicht gleichermaßen gilt.
Deshalb betrifft dieses Thema nicht allein die Religionsfreiheit der Eltern. Der Staat greift auch in anderen Bereichen der Erziehung ein, wenn übergeordnete gesellschaftliche Interessen berührt werden – etwa durch die Schulpflicht oder Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz.
Die Entwicklung eines Kindes zu einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Persönlichkeit ist ebenfalls ein öffentliches Interesse.
Wer die Gleichberechtigung von Frauen ernst nimmt, darf nicht erst bei erwachsenen Frauen über Unterdrückung sprechen. Die gesellschaftliche Prägung beginnt bereits im Kindesalter. Deshalb sollte das Tragen eines Kopftuchs durch minderjährige Mädchen nicht als Frage der Religionsfreiheit, sondern als Frage des Kinder- und Jugendschutzes diskutiert werden.